ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 - Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe, die von der SARL MOHAWK'S CYCLES an nicht gewerbliche oder gewerbliche Käufer derselben Kategorie abgeschlossen werden, unabhängig von den Klauseln, die in den Dokumenten des Käufers enthalten sein können, insbesondere seinen allgemeinen Einkaufsbedingungen, gegenüber denen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gemäß den Bestimmungen von Artikel L 441-6 des Handelsgesetzbuchs Vorrang haben. Gemäß den geltenden Vorschriften werden diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jedem Käufer, der dies beantragt, systematisch mitgeteilt, damit er bei der SARL MOHAWK'S CYCLES eine Bestellung aufgeben kann.

ARTIKEL 2 – Bestellungen

Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der SARL MOHAWK'S CYCLES schriftlich bestätigt oder akzeptiert wurden.
MOHAWK'S CYCLES kann die Bearbeitung von Bestellungen, die am Nachmittag (12:00 Uhr) eingehen, für eine Lieferung am selben Tag nicht garantieren. Für jede Bestellbearbeitung ist ein Mindestbetrag von 50 € erforderlich. Jede Rahmenbestellung wird erst nach Bestätigung per E-Mail berücksichtigt. Für Rahmen in den Größen S und XL wird vor Bearbeitung der Bestellung eine Anzahlung von 20 % verlangt. Bestellungen oder Lieferungen können abgelehnt werden, wenn frühere Lieferungen nicht fristgerecht bezahlt wurden oder eine andere Verpflichtung gegenüber der SARL MOHAWK'S CYCLES aus welchem Grund auch immer nicht erfüllt wurde. Jede Bestellung gilt seitens des Käufers als verbindlich und kann daher nicht geändert werden. Jede Bestellung verpflichtet den Käufer daher zur vollständigen Zahlung des Preises, ohne dass dieser irgendeine Ermäßigung verlangen kann.


ARTIKEL 3 - Preise – Preisnachlässe
3.1. Preise
Die Produkte werden zu den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisen geliefert. Eine Preisliste ist diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen beigefügt; aufgrund der ständigen Schwankungen der Wechselkurse sowie der Preise der Transportunternehmen und Lieferanten sind die Preise jedoch nur als Richtwert und ohne Verbindlichkeit seitens der SARL MOHAWK'S CYCLES angegeben. Sie können ohne vorherige Ankündigung nach oben oder unten geändert werden. Nur die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise sind zwischen den Parteien maßgeblich. Spezifische Bestellungen des Käufers, auf die diese Preisliste nicht anwendbar ist, werden auf der Grundlage eines vom Käufer vorab akzeptierten Kostenvoranschlags abgewickelt. Die Preise verstehen sich netto, ab Werk und ohne Mehrwertsteuer. Eine Rechnung wird von der SARL MOHAWK'S CYCLES erstellt und dem Käufer bei jeder Produktlieferung übergeben.


3.2. Preisnachlässe
Der Käufer kann von Preisnachlässen, Rabatten, Vergünstigungen und Rückvergütungen profitieren, abhängig von den bestellten Mengen auf einmal und an einem Ort oder von der Regelmäßigkeit seiner Bestellungen, zu den Bedingungen und gemäß den in der beigefügten Preisliste beschriebenen Modalitäten. (Siehe unsere Handelsbedingungen).


ARTIKEL 4 - Zahlungsbedingungen
4.1. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Wechsel, Überweisung oder Kreditkarte. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das ihm zur Verfügung gestellte allgemeine Informationsformular ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet an das Unternehmen zurückzusenden. 4.2. Zahlungsfristen
Der Preis ist vollständig und in einer einzigen Zahlung innerhalb von 30 Nettotagen ab dem Rechnungsdatum zu entrichten, gemäß den im obigen Abschnitt „Zahlungsbedingungen" angegebenen Bedingungen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Käufer bestellten Produkte zu liefern, wenn dieser den Preis nicht zu den in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen angegebenen Bedingungen und Modalitäten bezahlt.


4.3. Skonto
Es wird kein Skonto gewährt.


4.4. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug und Überschreitung der oben festgesetzten Frist für die vom Käufer geschuldeten Beträge (vgl. Artikel 4.1.) und nach dem auf der an ihn gerichteten Rechnung angegebenen Zahlungsdatum werden Verzugszinsen in Höhe des Eineinhalbfachen (1,5) des gesetzlichen Zinssatzes automatisch und von Rechts wegen zugunsten des Verkäufers fällig, ohne jegliche Formalitäten oder vorherige Mahnung, und führen zur sofortigen Fälligkeit aller vom Käufer der SARL MOHAWK'S CYCLES geschuldeten Beträge, unbeschadet aller anderen Klagen, die die SARL MOHAWK'S CYCLES diesbezüglich gegen den Käufer einleiten könnte. Darüber hinaus wird der geschuldete Betrag um eine Pauschale in Höhe von 20 % des ursprünglichen Rechnungsbetrags erhöht. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen behält sich die SARL MOHAWK'S CYCLES außerdem das Recht vor, die Lieferung laufender Bestellungen des Käufers auszusetzen oder zu stornieren und/oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen und/oder etwaige dem Käufer gewährte Rabatte zu verringern oder zu stornieren und/oder die sofortige Fälligkeit aller noch ausstehenden Beträge, unabhängig von der vorgesehenen Zahlungsweise.


4.5. Ausschluss der Aufrechnung
Sofern keine ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung der SARL MOHAWK'S CYCLES vorliegt und unter der Bedingung, dass die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten feststehen, fällig und einredefrei sind, kann keine Aufrechnung zwischen etwaigen Vertragsstrafen wegen Lieferverzugs oder Nichtkonformität der Produkte mit der Bestellung und den der SARL MOHAWK'S CYCLES für den Kauf der Produkte geschuldeten Beträgen wirksam vorgenommen werden.


4.6. Eigentumsvorbehalt
DIE SARL MOHAWK'S CYCLES BEHÄLT SICH BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG EIN EIGENTUMSRECHT AN ALLEN VERKAUFTEN PRODUKTEN VOR, DAS IHR ERMÖGLICHT, IM FALLE EINES ZAHLUNGSVERZUGS WIEDER BESITZ AN BESAGTEN PRODUKTEN ZU ERGREIFEN. JEDE VOM KÄUFER GELEISTETE ANZAHLUNG VERBLEIBT DER SARL MOHAWK'S CYCLES ALS PAUSCHALENTSCHÄDIGUNG, UNBESCHADET ALLER ANDEREN KLAGEN, DIE SIE DESHALB GEGEN DEN KÄUFER EINLEITEN KÖNNTE.
Der Käufer muss auf jede Anfrage der SARL MOHAWK'S CYCLES hin den Abschluss einer Versicherung nachweisen, die die Lagerrisiken der Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Preises abdeckt. Der Käufer verpflichtet sich, die Zahlung der Prämien nachzuweisen und die Namen der Begünstigten der betreffenden Police mitzuteilen. Der Käufer trägt alle Kosten und Honorare für Inventar, Rückgabe oder Rechtsstreitigkeiten, die durch die Geltendmachung der Eigentumsrechte an den Produkten oder den Antrag auf Vertragsauflösung entstehen. Der Käufer stellt sicher, dass die Identifizierung der Produkte stets möglich ist. Die Produkte gelten stets als diejenigen der unbezahlten Forderungen.


ARTIKEL 5 - Lieferungen
Die dem Käufer bei der Bestellung mitgeteilten Lieferfristen sind rein indikativ. Bei einem etwaigen Lieferverzug kann der Käufer weder den Kauf stornieren noch die Produkte ablehnen noch Schadensersatz geltend machen. Die Lieferung erfolgt an dem vom Käufer bei der Bestellung angegebenen Ort. Bestellungen und Restmengen unter dem Mindestbetrag von 50 € können nicht geliefert werden. Jede angenommene und bestätigte Bestellung unter 300 € zzgl. MwSt. wird auf Kosten des Empfängers auf Basis einer Pauschale von 12 € zzgl. MwSt. geliefert. (Nur im französischen Mutterland). Ein Tarif von 12 € zzgl. MwSt. pro Sendung wird obligatorisch für jede Lieferung auf die Küsteninseln + Korsika angewendet. Länder der Europäischen Union werden zum tatsächlichen Preis gemäß den Bedingungen und Modalitäten der beigefügten Preisliste abgerechnet. (Siehe Transportpreistabelle). Eine Pauschale von 35,10 € pro Sendung wird zusätzlich für folgende Länder berechnet: Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Kroatien, Norwegen. Unabhängig von den gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbeschränkungen, die von den Warentransporteuren eingeführt werden können, gibt unser Unternehmen keine Wertdeklaration ab und schließt keine Versicherung ab, außer auf ausdrücklichen und vorherigen Antrag des Kunden; die Kosten der Versicherungspolice gehen dann vollständig zu Lasten des Käufers, dem es obliegt, sich über die genannten Beschränkungen zu informieren. Bei allen Streitigkeiten bezüglich des Transports und unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 unten wird der Käufer gebeten, beim Empfang des Lieferscheins des Transportunternehmens schriftliche und genaue Vorbehalte anzubringen. Die Übernahme der Ware ohne Vorbehalt durch den Kunden gilt als Anerkennung der Richtigkeit des Gewichts, der Menge der gelieferten Waren, der Qualität des Pakets, der Verpackung, der Aufmachung und der äußerlichen Qualität der Ware. Jeder diesbezügliche Vorbehalt ist direkt und präzise auf dem dem Transportunternehmen übergebenen Frachtbrief zu vermerken und durch Einschreiben mit Rückschein an das Transportunternehmen spätestens innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach dem Ankunftsdatum der Waren am Bestimmungsort zu bestätigen, wobei eine Kopie innerhalb derselben Frist an die SARL MOHAWK'S CYCLES zu senden ist. Nur innerhalb dieser Frist formulierte Vorbehalte können berücksichtigt werden. Die Waren, ob es sich um eine Franko-Sendung handelt oder nicht, reisen auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Es ist daher der Empfänger und nicht der Absender, der Vorbehalte gegenüber den Transportunternehmen geltend machen muss, um seine Rechte durchzusetzen. Keine Rücksendung kann ohne vorherige Zustimmung der SARL MOHAWK'S CYCLES akzeptiert werden. Im Falle der Annahme muss die Rücksendung gemäß den von der SARL MOHAWK'S CYCLES festgelegten Verfahren erfolgen.


ARTIKEL 6 - Eigentumsübertragung - Risikoübertragung
Die Eigentumsübertragung der Produkte der SARL MOHAWK'S CYCLES auf den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Preises durch diesen, unabhängig vom Lieferdatum der betreffenden Produkte. Hingegen erfolgt die Übertragung der Verlust- und Beschädigungsrisiken der Produkte der SARL MOHAWK'S CYCLES ab dem Zeitpunkt des Versands der Produkte; diese reisen auf Gefahr und Risiko des Käufers, der im Schadensfall alle Reklamationen beim Transportunternehmen gemäß den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bedingungen geltend machen kann. Der Käufer verpflichtet sich daher, die besagten Produkte mit Zahlungsabtretung zugunsten des Verkäufers gegen Verlust- und Beschädigungsrisiken durch Zufall oder andere Ursachen bei einer erstklassigen und allgemein bekannten Versicherungsgesellschaft zu versichern, bis zur vollständigen Eigentumsübertragung und Risikoübertragung, und dies dem Verkäufer auf dessen erste Anfrage hin nachzuweisen.


ARTIKEL 7 - Haftung des Verkäufers – Garantie – Kundendienst
7.1. Haftung des Verkäufers.
Ungeachtet gegenteiliger nicht zwingender gesetzlicher Bestimmungen kann die SARL MOHAWK'S CYCLES gegenüber dem Käufer in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Produkte aus welchem Grund auch immer verursacht werden. Die Haftung der SARL MOHAWK'S CYCLES kann in keinem Fall geltend gemacht werden bei Nichterfüllung des Vertrags aufgrund von Lagerengpässen oder Nichtverfügbarkeit der Produkte, bei vollständigen oder teilweisen Streiks der Versanddienste, bei höherer Gewalt wie Überschwemmung, Brand usw. Die angebotenen Produkte entsprechen der geltenden französischen Gesetzgebung. Die Haftung der SARL MOHAWK'S CYCLES kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Gesetzgebung des Landes, in das die Produkte geliefert werden, nicht eingehalten wird. Es obliegt dem Käufer, bei den zuständigen lokalen Behörden die Möglichkeiten der Einfuhr oder Verwendung der Produkte oder Dienstleistungen zu prüfen, die der Käufer zu bestellen beabsichtigt. Die Produkte des von der SARL MOHAWK'S CYCLES vertriebenen Katalogs werden auf der Grundlage der von den Lieferanten übermittelten Informationen präsentiert. Die Beschreibungen und Fotografien zur Illustration der Produkte dienen ausschließlich als Orientierung und sind nicht Bestandteil des Vertrags. Sollten sich darin Fehler eingeschlichen haben, kann die Haftung der SARL MOHAWK'S CYCLES in keinem Fall geltend gemacht werden.

7.2. Garantie des Verkäufers.
Ungeachtet gegenteiliger nicht zwingender gesetzlicher Bestimmungen sind die von der SARL MOHAWK'S CYCLES gelieferten Produkte nur im Rahmen der vom Hersteller gewährten materiellen und zeitlichen Garantie garantiert; etwaige von der SARL MOHAWK'S CYCLES im Rahmen dieser Garantie durchgeführte Eingriffe können in keinem Fall die Verlängerung der Garantiedauer bewirken. JEDE GARANTIE IST AUSGESCHLOSSEN BEI OFFENSICHTLICHEN MÄNGELN, UNSACHGEMÄSSEM GEBRAUCH, ZWECKFREMDER VERWENDUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER MANGELNDER WARTUNG SEITENS DES KÄUFERS, EBENSO BEI NORMALEM VERSCHLEISS DES GUTES ODER HÖHERER GEWALT ODER BEI EINER VOM VERKÄUFER WEDER VORGESEHENEN NOCH SPEZIFIZIERTEN PRODUKTÄNDERUNG.
Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer bei Verlust aller damit zusammenhängenden Ansprüche die SARL MOHAWK'S CYCLES schriftlich über das Vorhandensein von Mängeln mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb von maximal 10 Werktagen ab deren Auftreten informieren. Die SARL MOHAWK'S CYCLES wird die als defekt befundenen Produkte oder Teile unter Garantie ersetzen oder reparieren lassen. Diese Garantie deckt auch die Arbeitskosten ab.


7.3. Allgemeine Nutzungsbedingungen des Kundendienstes.
Um eine bessere Bearbeitung der Rücksendung und der Nachverfolgung zu gewährleisten, muss eine Anfrage für eine Rückgabenummer per Fax 01 41 21 82 82, E-Mail adv@mohawks.eu unter Verwendung unseres Standardformulars oder direkt in Ihrem B2B-Bereich gestellt werden. Die SARL MOHAWK'S CYCLES wird den Käufer per E-Mail oder Fax kontaktieren, um ihm eine Rückgabenummer mitzuteilen, die dieser deutlich auf dem Paket anbringt. Diese Rückgabenummer muss vom Käufer für jede Garantieverfolgung aufbewahrt werden. Die zurückgesandten Produkte müssen sauber verpackt und frei von Verschmutzungen oder Schlamm sein. Die Produkte müssen an die nachstehende Lieferadresse der SARL MOHAWK'S CYCLES zurückgesandt werden:
SARL MOHAWK'S CYCLES – 19 Avenue Roland Moreno - 95740 Frepillon – France.
Um Probleme beim Transport zu vermeiden, empfiehlt die SARL MOHAWK'S CYCLES dem Käufer, die Produkte mit einem erstklassigen Transportunternehmen unter Verwendung einer Sendungsverfolgungsnummer mit Unterschrift zu versenden, die die Rückverfolgbarkeit des Pakets ermöglicht. Jedes Paket mit garantierten oder nicht garantierten Teilen, das keine Rückgabenummer trägt, wird auf Kosten des Empfängers an den Absender zurückgesandt.


7.4. Besondere Bedingungen für Produkte unter Garantie.
Eine Kopie der Originalrechnung sowie eine kurze Produktbeschreibung müssen dem Antrag auf eine Rückgabenummer per Fax beigefügt und anschließend zusammen mit dem Paket eingesendet werden. Jede gefälschte Rechnung oder nicht konforme Kopie macht die Garantie hinfällig. Die Versandkosten für Teile unter Garantie gehen zu Lasten des Kunden. Die Rücksendekosten der Teile gehen zu Lasten der SARL MOHAWK'S CYCLES. Jedes im Kundendienst eingegangene Produkt, das aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Montage von Komponenten, einem mechanischen Fehler oder dem Eintreten eines die Garantie ausschließenden Ereignisses (vgl. 7.1.) nicht als garantiepflichtig anerkannt wird, wird gemäß den besonderen Bedingungen für nicht garantierte Produkte behandelt. Besondere Bedingung für Fahrräder und Rahmen: Die Garantie deckt keine Arbeitskosten bei der Ersetzung eines Rahmenteils. Nur das defekte Teil ist einzusenden, ohne Lager, Schaltauge, Klemmschelle usw.


7.5. Besondere Bedingungen für nicht garantierte Produkte.
Vor dem Einsenden nicht garantierter Teile muss sich der Käufer bei der SARL MOHAWK'S CYCLES über die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Reparatur der betreffenden Teile informieren. Nach Eingang der nicht garantierten Teile wird von der SARL MOHAWK'S CYCLES ein Kostenvoranschlag erstellt und dem Käufer zur Genehmigung per Fax übermittelt. Keine Reparatur wird ohne vorherige Zustimmung des Käufers durchgeführt. Bei Zustimmung des Käufers zum Kostenvoranschlag ist der Betrag für die Erstellung des Kostenvoranschlags vom Käufer nicht zu entrichten. Bei Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Käufer wird von der SARL MOHAWK'S CYCLES eine Rechnung ausgestellt, deren Betrag dem Käufer vor der Erstellung des Kostenvoranschlags mitgeteilt wurde. (vgl. Absatz 1 oben) Die Versand- und Rücksendekosten für nicht garantierte Teile gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.


7.6. Besondere Bedingungen für während des Transports beschädigte Waren.
Sie müssen nachweisen, dass die Vorbehalte ordnungsgemäß angebracht und dem Transportunternehmen, das den Transportbeleg ausgestellt hat, innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben bestätigt wurden. Die Einhaltung dieser Anweisungen ist zwingend erforderlich, um gegen den Transportunternehmer vorgehen und somit die Möglichkeit eines Austauschs in Anspruch nehmen zu können.


7.7. Besondere Bedingungen für zur Rückgabe zum Umtausch zurückgesandte Waren.
Diese Umtausche werden nur unter Bedingungen akzeptiert, die mit dem Vertrieb zu vereinbaren sind:
- Dass sie Gegenstand einer Bestellung sind, die doppelt so hoch ist wie der Rückgabebetrag. Andernfalls wird automatisch ein Abzug von 30 % angewendet + 15 € zzgl. MwSt. Bearbeitungsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
- Dass die Hin- und Rücksendekosten stets zu Ihren Lasten gehen, unabhängig von den vereinbarten Verkaufsbedingungen.
- Dass die Waren stets zum Katalog gehören und zu den regelmäßig verkauften 20/80 zählen.
- Dass die Pakete im gleichen Zustand (Ware und Verpackung) zurückkommen, in dem sie bei Ihnen angekommen sind. Andernfalls wird Ihnen ein Rücknahmevorschlag je nach Zustand der Ware unterbreitet.
Verpackung: siehe allgemeine Rückgabebedingungen. Wenn dieses Angebot abgelehnt wird, wird die Ware auf Ihre Kosten an Sie zurückgesandt.

ARTIKEL 8 - Streitigkeiten
ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN KÖNNTEN, SOWOHL HINSICHTLICH SEINER GÜLTIGKEIT, SEINER AUSLEGUNG, SEINER DURCHFÜHRUNG, SEINER KÜNDIGUNG ALS AUCH IHRER FOLGEN UND NACHWIRKUNGEN, WERDEN DEM HANDELSGERICHT NANTERRE VORGELEGT.


ARTIKEL 9 - Anwendbares Recht
Im ausdrücklichen Einvernehmen zwischen den Parteien unterliegt dieser Vertrag dem französischen Recht.


ARTIKEL 10 - Annahme durch den Käufer
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden vom Käufer ausdrücklich genehmigt und akzeptiert, der erklärt und anerkennt, vollständige Kenntnis davon zu haben, und verzichtet daher darauf, sich auf irgendwelche widersprechenden Dokumente zu berufen, insbesondere auf seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen, die der SARL MOHAWK'S CYCLES nicht entgegengehalten werden können, auch wenn er davon Kenntnis hatte.